Wichtige Informationen für Vermieter in Krefeld und weiteren Städten in NRW (03.02.2025)
03. Februar
Vermieten Sie Immobilien in Krefeld, Meerbusch, Kempen oder einer von 54 weiteren Kommunen in Nordrhein-Westfalen?
Dann möchten wir Sie über eine wichtige gesetzliche Änderung informieren, die für Sie relevant sein könnte:
Erweiterung der Mietpreisbremse (NRW-Mieterschutzverordnung) ab dem 01.03.2025
Ab diesem Datum tritt die Mietpreisbremse u.a. in den genannten Städten in Kraft. Diese Regelung beeinflusst Ihre Möglichkeiten zur Mietpreisgestaltung.
Was bedeutet das konkret?
- Mieterhöhungen:
Zukünftig dürfen Mieten nur noch um maximal 15 % innerhalb von drei Jahren erhöht werden (statt bisher 20 %). - Neuvermietungen:
Bei Neuvermietungen darf die Miete maximal 10 % über dem örtlichen Mietspiegel liegen. - Bestehende höhere Mieten:
Für bestehende Mietverhältnisse mit überhöhten Mieten gibt es Ausnahmen, die individuell geprüft werden sollten.
Unser Tipp:
Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zum Stichtag, um die Mietstruktur Ihrer Immobilien zu optimieren. Eine angepasste Mietgestaltung kann den Verkaufswert Ihrer Immobilie nachhaltig steigern.
Sie möchten den aktuellen Wert Ihrer Immobilie erfahren?
Gerne unterstütze ich Sie mit einer fundierten Bewertung. Vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin – unser Team und ich berate Sie persönlich und unverbindlich.
Jetzt Rückruf vereinbaren: https://lomberg.immowissen.org/telefonische-beratung
Weiterführende Informationen:
In Zusammenarbeit mit der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund Krefeld und Niederrhein e.V. bieten wir ein Präsenzseminar an.
Hier informieren wir Sie umfassend über die neuen gesetzlichen Regelungen und deren Auswirkungen.
Sichern Sie sich Ihren Platz auf der Warteliste!
Melden Sie sich unverbindlich an (info@hausundgrund-krefeld.de Betreff: Warteliste Mietpreisbremse), und wir benachrichtigen Sie rechtzeitig über alle Details.
Diese Verordnung gilt vorerst bis zum 31.12.2025 in Abhängigkeit, welche Entscheidungen durch die Politik beschlossen werden.
Betroffene Kommunen in NRW:
Aachen, Alfter, Bad Lippspringe, Bergheim, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Bonn, Bornheim, Brühl, Dormagen, Dortmund, Düren, Düsseldorf, Elsdorf, Erftstadt, Erkrath, Frechen, Greven, Grevenbroich, Harsewinkel, Hennef, Hilden, Hürth, Kaarst, Kempen, Kerpen, Köln, Königswinter, Korschenbroich, Krefeld, Langenfeld, Leichlingen, Leverkusen, Lohmar, Lotte, Meckenheim, Meerbusch, Monheim, Münster, Neuss, Niederkassel, Ostbevern, Overath, Paderborn, Pulheim, Ratingen, Rheinbach, Rommerskirchen, Rösrath, Sankt Augustin, Siegburg, Swisttal, Telgte, Troisdorf, Wachtberg, Weilerswist, Wesseling.