Die ursprünglich 1921 errichtete Doppelhaushälfte mit großem Südwestgarten hat im Laufe der letzten Jahrzehnte die eine oder andere Modernisierung erfahren, die teil- weise von Voreigentümern und aktuellen Mietern vorgenommen wurde. Das Haus befindet sich überwiegend in einem baujahrsbedingten Zustand und weist einen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Gemäß unbefristetem Mietvertrag vom 08.04.2006 ist die Wohnung an ein Paar vermietet. Die monatliche Miete beträgt EUR 620,00 zzgl. EUR 80,00 Betriebskostenvorauszahlung zzgl. EUR 40,00 für Garage / Stellplatz, insgesamt EUR 740,00. Die Mieter zahlen aktuell monatlich EUR 760,00 und nehmen die Versorgung mit Gas, Wasser und Strom selber vor.
Die Aufteilung gestaltet sich aktuell wie folgt:
Erdgeschoss
· Eingangsbereich nebst Diele
· Gäste-WC
· Küche
· Wohnzimmer mit Ausgang in den
· Garten, in dem die Mieter eine überdachte Sitzgelegenheit errichtet haben
Obergeschoss
· Diele
· Ankleidezimmer
· Wannenbad mit Fenster
· Schlafzimmer
Dachgeschoss
– wohnlich ausgebaut, gemäß Bauakte als Trockenboden genehmigt und nicht in der im Exposé enthaltenen Wohnfläche aufgeführt
Besonderheiten:
Verkäuferseits wird die Immobilie im Rahmen eines Insolvenzverwaltungsverfahrens ver- äußert, d. h. Verkäufer ist der vom Amtsgericht bestellte Insolvenzverwalter.
Bitte informieren Sie sich vorab über die sich im Rahmen des Ankaufs von einem Insolvenzverwalter ergebenden Möglichkeiten gemäß § 111 InsO.
Der Kaufvertrag wird umfangreiche Haftungsausschlüsse zugunsten des Verkäufers, dem die Immobilie, in Ermangelung der Zuarbeit der Eigentümerin, nur marginal bekannt ist, enthalten, insbesondere auch entsprechende Haftungsausschlüsse aufgrund des Zustandes und Alters des Gebäudes. Die Beurkundung erfolgt beim Notariat Prof. Dr. Krause in Essen, was vom Insolvenzverwalter vorgegeben ist. Die Notarkosten trägt der Käufer. Wir bitten um Beachtung dieser verkäuferseits vorgeschriebenen Vorgehensweise.
Über den Insolvenzverwalter hatten wir bei der Stadt Duisburg beim Amt für Baurecht, Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 in 47051 Duisburg, hinsichtlich einer Baugenehmigung für das südlich gelegene Flurstück 153 angefragt und in Erfahrung bringen können, dass bezüglich dieses Flurstückes am 28.10.2021 eine Baugenehmigung für sechs Reihenhäuser nebst Tiefgarage und Anbau erteilt wurde. Die beantragte Planung ist im ausführlichen Exposé, das wir Ihnen gerne nach Anfrage über das Kontaktformular dieser Plattform (bitte KOMPLETT ausgefüllt mit VOLLSTÄNDIGEN Kontaktdaten , d.H. Vor- und Zuname, Anschrift, E-Mailadrese und Rückrufnummer) übermitteln, dargestellt, ebenso die Objektanschrift.
Mit der Bebauung wurde bislang noch nicht begonnen. Der zuständige Sachbearbeiter teilte mit, dass die Baugenehmigung bis zum 28.10.2024 verlängert werden müsste bzw. anderenfalls verfällt. Mit dem Bauherrn hatten wir telefonisch Kontakt, der Bauleiter teilte telefonisch am 21.08.2024 mit, dass man die Baugenehmigung zeitnah verlängern würde und die 2,5 geschossige Bebauung, wie beantragt, umgesetzt werden würde. Dies hätte zur Folge, dass auf dem Flurstück 153 eine Reihenhausbebauung, wie auf dem unten beigefügten Lageplan bzw. aus den zwei beigefügten Ansichten Garten und Ansichten Front ersichtlich, entstehen wird, was Sie bitte in Ihre Ankaufserwägung mit einbeziehen wollen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Alters des Gebäudes noch Bleirohre verbaut sein könnten. Entsprechende Wasserproben haben keine Hinweise hierauf ergeben. Auf die entsprechenden Vorgaben aus der Trinkwasserverordnung wird ausdrücklich hingewiesen.