Wohnen

Sehr Interessantes Anlageobjekt mit hoher Renditemöglichkeit und vielen Gestaltungsmöglichkeiten!

Das ursprüngliche Baujahr dieser Immobilie liegt in den Siebzigerjahren und wurde von dort an als Gaststätte mit großer Wohneinheit genutzt. Die derzeitigen Eigentümer haben bereits mit Sanierungsarbeiten begonnen – so wurden u. a. die vorhandenen Holzfenster teilweise durch neue isolierverglaste Kunststofffenster ersetzt. Ein ausreichender Bestand an neuen Fenstern ist vorhanden, sodass die alten Fenster zeitig ausgetauscht werden können. Eine intakte Heizungsanlage ist derzeit nicht vorhanden. Im Kellergeschoss befinden sich mehrere Kellerräume, der Heizungsraum sowie ein Wasch- und Trockenraum.

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VARIABLE BÜRO- UND GEWERBEFLÄCHE

Die ehemalige Verwaltungsimmobilie bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.
Großzügige Büro- und Lager- und Nebenflächen stehen auf Wunsch zur sofortigen Nutzung zur Verfügung.

Die Anmietung von Teilflächen ist möglich.

Anmietungskonditionen sind individuell auszuhandeln und richten sich u. a. an dem gewünschten Übernahme-, bzw. Ausbauzustand sowie der Mietvertragslaufzeit aus.

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BARRIEREFREIE WOHNUNG MIT STILVOLLEM AMBIENTE IN DER SENIORENWOHNANLAGE KÖNIGSTRASSE

Die Wohnung hat einen offen gestalteten Grundriss. Lediglich das Tageslichtbad und das Schlafzimmer sind durch Türen vom Hauptraum getrennt. Der Hauptraum ist leicht verwinkelt und teilt sich auf in die 3 Bereiche Diele, Wohn-/Essbereich und Küche. Vom Balkon aus können Sie einen herrlichen Blick in die Umgebung genießen.

Die Wohnung ist sowohl über ein Treppenhaus als auch über einen Personenaufzug erreichbar.

Allen Mietern steht im Untergeschoss ein Gemeinschaftsraum mit angeschlossener Teeküche zur Verfügung. Hier findet unteranderem an jedem Mittwoch ein gemütlicher Kaffeeklatsch in geselliger Runde statt. Bei sonnigem Wetter lädt der hauseigene Hof mit kleinem Garten zum Verweilen ein.

Die Mieter dieser Seniorenwohnanlage werden betreut von Provita. Die Betreuungspauschale für einen 1 Pers.-Haushalt beträgt EUR 80. Für eine weitere Person wird ein Aufschlag in Höhe von EUR 20,00 für die Betreuungsleistung erhoben.

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