ACHTUNG Handwerker, Projektierer! Viel Haus zu einem unschlagbaren Preis!
Das ursprünglich 1914 erbaute Sieben-Familien-Haus ist stark modernisierungs- und sanierungsbedürftig. Aktuell sind drei der sieben Wohnungen noch vermietet und die Immobilie befindet sich in vielen Bereichen teilweise noch in baujahresbedingtem, sanierungs- bedürftigem Zustand. Im Rahmen der Verkaufsvorbereitungen wurden aufgrund des Baujahres im Bereich der Leerstandswohnungen teilweise Wasserproben entnommen, um festzustellen, ob sich (noch) Bleirohre im Objekt befinden. Hierbei wurde ein erhöhter Bleigehalt bei einzelnen Wasserproben festgestellt. Die Mieter und das Gesundheitsamt der Stadt Duisburg wurden informiert, sodass auf jeden Fall die Wasserrohre/Bleirohre auszutauschen sind. Wir empfehlen dringend eine Ortsbesichtigung, um sich von dem Zustand, der in vielen Bereichen Moderni- sierungen, Sanierungen oder gar einen Abriss und Neubau empfehlenswert erscheinen lassen könnte, ein persönliches Bild zu machen und die Gesamtkosten zu kalkulieren.
Die Anfrage beim Hausaktenarchiv hat die Übersendung von lediglich 34 Seiten an vor- handenen Bauakten, die archiviert und auffindbar sind, ergeben. Diese beziehen sich auf die Baugenehmigung zum Einbau von Gasetagenheizungen aus dem Baujahr 1988. Die Vorsprache beim zuständigen Sachbearbeiter des Bauordnungsamtes, Herrn Bornewasser, hat ergeben, dass in den letzten 20 Jahren keinerlei Nutzungs- bzw. Genehmigungsanfragen vorgelegen haben und nur die vorerwähnten Genehmigungsunterlagen für die Gasetagen- heizungen vorliegen. Der Sachbearbeiter teilte mit, ohne hier rechtsverbindliche Auskünfte geben zu wollen, dass es unwahrscheinlich ist, dass in 1988 die o. a. Genehmigungen erteilt worden sind, ohne, dass das Gebäude genehmigt sei. Faktisch liegt jedoch keine schriftlich dokumentierte Baugenehmigung vor, die im Rahmen z.B. einer Finanzierung der finanzierenden Bank vorgelegt werden könnte. D. h. der Käufer schließt mit dem Insolvenz- verwalter einen Kaufvertrag über eine Liegenschaft, für die aktuell keine Baugenehmigung vorliegt, was im Kaufvertrag auch so verschriftlicht wird. Eine entsprechende Zusicherung/ Gewährleistung für das Vorliegen oder Erreichen einer solchen Baugenehmigung wird seitens des Insolvenzverwalters/Verkäufers ausgeschlossen, was im Rahmen der Kaufpreisfindung Berücksichtigung fand. Der Insolvenzverwalter hat die nicht vorhanden Pläne durch ein 3D-Aufmaß vor Ort nebst Wohnflächenberechnung erstellen lassen.
Der zuständige Sachbearbeiter beim Bauordnungsamt wies darauf hin, dass eigentümerseits Bestandsunterlagen aufzubewahren sind und teilte mit, dass in ähnlichen Fällen eine Nutzungsänderung beantragt wurde, bei der die vorherige Nutzung unbekannt ist und mit den jetzt vorliegenden Plänen eine Wohnraumnutzung beantragt werden könnte. Dies unter Einbeziehung eines Brandschutzsachverständigen, wobei er ausdrücklich darauf hinwies, nicht zusichern zu können, ob dann auch in dem vorliegenden Fall die Flächen als Wohnraum in der jetzigen Art genehmigt werden würden. Wir empfehlen unbedingt vor Abschluss eines Kaufvertrages eine Vorsprache beim Bauamt nebst ausführlicher Innenbesichtigung und Kalkulation entsprechender Sanierungs- und/oder Modernisierungsmaßnahmen.
Die aktuelle Aufteilung je Geschoss gestaltet sich für die sieben Einheiten wie folgt:
EG links: ca. 32,67 m²
EG rechts: ca. 53,05 m²
1.OG links: ca. 55,17 m²
1.OG rechts: ca. 46,49 m²
2.OG links: ca. 55,18 m²
2.OG rechts: ca. 46,73 m²
DG: ca. 73,49 m²
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